Vor Beginn Ihrer Behandlung benötigen Sie eine aktuelle ärztliche Verordnung.
Informationen bezüglich der zu erwartenden Behandlungskosten erhalten Sie natürlich vor Ihrer ersten Behandlung.
Eine osteopathische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen aktuell nicht unterstützt. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten jedoch.
Am Ende Ihrer Behandlungsserie erhalten Sie eine Honorarnote. Bitte begleichen Sie diese innerhalb der angegebenen Frist. Der Verwendungszweck entspricht der Nummer der Honorarnote.
Nach Begleichung reichen Sie Ihre Verordnung, Überweisungsbestätigung und Honorarnote bei der zuständigen Krankenkasse ein. Manche Zusatzversicherungen übernehmen den übrigen Selbstbehalt. Am besten klären Sie dies bereits vor Therapiebeginn ab.
Bitte erscheinen Sie 10 Minuten vor Beginn und bringen Sie folgendes mit:
Ich nehme mir ausreichen Zeit um alle Details und Unklarheiten mit Ihnen zu klären. Ihr Verständnis für die vorliegende Symptomatik ist unumgänglich für eine erfolgreiche Therapie.
Informationen die Sie mir mitteilen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Falls eine Weitergabe aus medizinischen Gründen sinnvoll erscheint, werden wir dies vorab persönlich besprechen. Ohne Ihre Einwilligung werden keine Informationen weitergegeben. Alle therapeutischen Maßnahmen werden dokumentiert und für die gesetzliche Frist von zehn Jahren archiviert.